Betriebssicherheit

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Betriebssicherheit

Im Vordergrund

Die regelmäßige Inspektion und Wartung von Absauganlagen wird durch verschiedene Vorschriften geregelt.
Je nach Vorschrift soll die Inspektion/Wartung durch „Sachkundige" bzw. „Befähigte Personen" durchgeführt werden.

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  • Gefahrenstoffverordnung (GefStV)

Im Anhang I, 2.3 Absatz 7 „Partikelförmige Gefahrstoffe" wird eine mind. jährlich dokumentierte Funktionsprüfung der Entstaubungsanlage vorgeschrieben.

  • BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung"

erläutert die Forderungen der Gefahrenstoffverordnung.
Abschnitt 3.7.2 fordert die mindestens einmal jährliche Prüfung durch eine „Befähigte Person" nach BetrSichV oder durch „Sachkundige" (sachkundig ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist).

  • TRGS 560, 4. „Anforderung an die zulässige Luftrückführung"

Punkt 6: Absauganlagen und -geräte sind regelmäßig instand zu halten durch:
- arbeitstägliche Inspektionen
- regelmäßige Wartungen nach Herstellerangaben und
- die sich ggf. daraus ergebende Instandsetzung.
Mindestens einmal jährlich sind Absauganlagen und -geräte auf ihre Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen. Über die Instandhaltungsarbeiten und die Prüfung der Funktionsfähigkeit sind schriftliche Aufzeichnungen zu führen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

  • VV VBG 1, 3. „Betriebsanlagen und Betriebsregelungen"

§39 Prüfungen, Punkt 3
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, z.B. Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Absaugeeinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung, müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfungen müssen bei Sicherheitseinrichtungen, ausgenommen bei Feuerlöschern, mindestens jährlich und bei Feuerlöschern und lüftungstechnischen Anlagen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Stand: 05/2014

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Bei Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages überprüfen unsere qualifizierten ULMATEC Servicemonteure in vorgeschriebenen Abständen Ihre Absauganlage. Dies gilt sowohl für Absauganlagen der Firma ULMATEC als auch für Fremdanlagen. Selbstverständlich erhalten Sie über alle von ULMATEC durchgeführten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten ein Protokoll.

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